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Der folgende Text informiert über die Geschichte der Ascheurnen des NS-Opferfeldes. Folgende Fragen werden erörtert:
- Wie viel Urnen liegen auf dem NS-Opferfeld?
- Welcher Verfolgung waren die Menschen ausgesetzt, deren Asche hier liegt?
- Wie kamen die Urnen an diesen Ort
- Warum liegen soviel Urnen von Opfern der NS-„Euthanasie“ auf dem Gräberfeld
- Wo stammen die Menschen, die hier bestattet wurden
- Warum ist die Angabe des Sterbedatums so häufig falsch
- Was geschah in Frankfurt nach dem Krieg mit den Urnen
- Gibt es noch Urnengräber von NS-Opfern, die nicht auf das Opferfeld umgebettet wurden
- Ist in den Urnen wirklich die Asche des Menschen, dessen Name darauf steht? Und wenn es nicht so ist, warum sollen uns diese Urnen interessieren
- Was bedeuten die verschiedenen Eintragungen in der Datenbank?
Auf dem NS-Opferfeld liegen 500 Urnen von NS-Opfern. Von den 120 Platten tragen 108 Platten vier Namen. Die Grabplatte 25 trägt nur 3 Namen. Bei der Grabpatte 92 wurde ein fünfter Name dazu geschlagen. Die zehn Grabplatten nächst zur Hiob-Figur tragen jeweils sechs Namen.
Es lassen sich drei Opfergruppen unterscheiden. Von den 500 Menschen wurden über 315 in den Tötungsanstalten der NS-„Euthanasie“ umgebracht (die genaue Zahl ist noch nicht bekannt). Die anderen wurden entweder als KZ-Häftlinge in eine Euthanasiemordanstalt verschleppt und dort getötet oder sie starben in Konzentrationslagern.
Die Sterbedaten auf den Grabplatten reichen von September 1933 bis August 1945. Sterbedaten in den 1930 Jahren sind jedoch selten und betreffen vor allem das Jahr 1938. Ein solches Sterbedatum verweist auf einen Tod im Konzentrationslager.
Die Leichname der im Rahmen der „Aktion T4“ zwischen Januar 1940 und August 1941 in den sechs Tötungsanstalten Grafeneck, Brandenburg/Havel, Hartheim/Linz, Sonnenstein/Pirna, Bernburg und Hadamar ermordeten Anstaltspatienten wurden vor Ort verbrannt. Die Asche wurde zum Teil an den Tatorten verscharrt. Wenn die Angehörigen der Ermordeten nach der Benachrichtigung über den Tod von dem Angebot Gebrauch machten, die Urne an einen nahegelegenen Friedhof senden zu lassen, wurde von der jeweiligen Tötungsanstalt eine namentlich gekennzeichnete Urne mit Asche versandt. Darüber hinaus wurden Urnen jedoch auch, ohne dass Angehörige sie angefordert hätten, an die Friedhofsverwaltungen größerer Städte in der Nähe der Geburtsorte bzw. der letzten Wohnorte der Opfer versandt.
Dem Versand der Urnen an städtische Friedhöfe – unangefordert und in größerer Stückzahl – ging am 3. April 1940 eine Unterrichtung des Deutschen Gemeindetags voraus. Ca. 200 Oberbürgermeister und kommunale Spitzenbeamten wurde über das Sterben der Anstaltspatienten und ihre Einäscherung informiert. Die Zusendung von Urnen wurde angekündigt. Sie sollten von den jeweiligen Friedhofsverwaltungen einige Zeit bereit gehalten und verwahrt werden für eine etwaige Abholung durch Angehörige zu einem späteren Zeitpunkt.
Die Büroabteilungen der Tötungsanstalten, die auch mit den Angehörigen in Kontakt traten, machten grundsätzlich falsche Angaben nicht nur zur Todesursache sondern auch zum
Sterbedatum. Es wurde immer ein späteres als das tatsächliche Sterbedatum angegeben, um vorzutäuschen, dass der Patient nach der Verlegung eine nennenswerte Zeit in der Tötungsanstalt verbracht hatte (tatsächlich wurde er am Tag der Ankunft ermordet). Vor allem aber auch, um zusätzlich Geld von den Kostenträgern einzustreichen. Die sich aufsummierenden Beträge dienten wiederum zur Finanzierung der Tötungsorganisation.
Auf dem Deckel einer Urne wurden folgende Daten eingestanzt: Name und Geburtsdatum des Opfers, das falsche, oft Wochen nach dem tatsächlichen Todestag liegendes Sterbedatum, gefolgt von einem ebenso falschen, auf den folgenden Tag datierten Einäscherungsdatum. Zudem gab man im Falle Hadamars als Einäscherungsort häufig ein fiktives „Krematorium Wiesbaden II“ an.
All diese Daten wurden seitens der Hadamarer Büroabteilung auch dem Friedhofsamt Frankfurt/Main für die dorthin übersendeten Urnen übermittelt. Sie wurden in das Friedhofsbuch des Jahres 1941 aufgenommen. Es kann heute im Stadtarchiv eingesehen werden.
Die Frankfurter Friedhofsverwaltung erhielt also auf zwei verschiedenen Wegen Urnen von Euthanasieopfern aus den Tötungsanstalten: Sie bekam Urnen zugesandt, die Angehörige angefordert hatten und von diesen umgehend privat bestattet wurden. Und sie bekam eine große Zahl Urnen, für die sich niemand interessierte. Diese wurden eine gewisse Zeit aufbewahrt, um dann oftmals an einem Tag in Reihen- oder Urnensammelgräbern bestattet zu werden. In anderen Städten lagerten sie manchmal bis Kriegsende und länger in irgendwelchen Schuppen oder Kellern, manchmal auch in den Räumen der örtlichen Feuerbestattungsvereine, wie z.B. in Konstanz, wo man Jahrzehnte nach den Krieg 192 solcher Urnen „fand“.
Die auf dem Gräberfeld bestatteten Opfer aus Hadamar wurden dort alle im Jahr 1941 ermordet. Die Opfer der Zeit zwischen August 1942 und März 1945 wurden zumeist in Massengräbern auf dem Anstaltsfriedhof verscharrt. Da auf dem Frankfurter Gräberfeld vor allem die Urnen von Opfern der NS-„Euthanasie“ liegen, und weil die meisten von ihnen in Hadamar getötet wurden, ist 1941 das am häufigsten vorkommende Todesjahr.
Es finden sich auf dem Gräberfeld auch Urnen von Menschen, die der NS-„Euthanasie“ zum Opfer fielen, aber in einer anderen Tötungsanstalt starben. Wurde eine früher in Frankfurt lebende oder hier geborene Person im Laufe ihres Lebens als Patient in einer fern liegenden Anstalt aufgenommen, konnte es passieren, dass sie in eine fernliegende Tötungsanstalt transportiert wurde. Reagierten die in Frankfurt beheimateten Angehörigen auf die Mitteilung über den Tod und forderten die Urne an, kam diese Urne tatsächlich aus einer anderen Tötungsanstalten. Das heißt aus Grafeneck, Brandenburg, Hartheim, Bernburg oder Pirna/Sonnenstein, da die Person dort umgebracht und eingeäschert worden war.
Häufiger ist jedoch der Fall, dass die Angehörigen über den tatsächlichen Sterbeort Hadamar getäuscht werden sollten. In diesem Fall wurde der Schriftverkehr mit den Angehörigen von einer entfernten Tötungsanstalt abgewickelt und auch die Urne wurde von dort versandt. Die Angehörigen mussten daher von einem entfernt liegenden Sterbeort ausgehen. In diesen Fällen ist auch im Friedhofsbuch des Hauptfriedhofs Frankfurt der Absendeort der Urne als Sterbeort vermerkt. Es ist jedoch wiederum die Übernahme einer falschen Angabe.
Etwa 180 Urnen enthalten die Asche von KZ-Häftlingen, die in eine Euthanasiemordanstalt ermordet wurden oder in einem Konzentrationslager starben. Der jeweilige Sterbeort und das korrekte Sterbedatum müssen noch recherchiert werden. Die entsprechenden Angaben werden dann in der Datenbank ergänzt und die Umstände ihres Sterbens werden in diesem Text ergänzt.
Bei all den Urnen, die von Hadamar aus unangefordert an den Hauptfriedhof Frankfurt gesendet wurden, lag entweder der Geburtsort oder der letzte Wohnort des Opfers vor der Anstaltsunterbringung in Frankfurt oder in der Umgebung von Frankfurt. Da die Täter kurz vor Ende des Krieges viele Unterlagen beseitigten, liegen uns heute die Angaben der Geburts- oder letzten Wohnorte nur lückenhaft vor. Entsprechend konnten auch in dieser Datenbank oftmals keine Angaben zum Geburtsort gemacht. Gleichwohl ist davon auszugehen, dass die betreffende Person in Frankfurt oder Umgebung geboren wurde, oder dass ihr letzter Wohnort vor Einweisung in eine Anstalt in Frankfurt oder Umgebung lag.
Für die Urnen der Euthanasieopfer hat man sich in Frankfurt/Main Mitte der 1950er Jahre wieder interessiert, wahrscheinlich weil die Ruhezeit (die in der Regel zwischen 15 und 20 Jahren betrug) abgelaufen war. Es wurde beschlossen, die sterblichen Überreste von „Euthanasie“- und KZ-Opfern auf einem NS-Opferfeld zu bestatten. Im Fall einer Privatbestattung nahm man (soweit möglich) Kontakt auf zu den Angehörigen und fragte, ob das Einverständnis für die Umbettung erteilt werde. Auch die Stadtteilfriedhöfe, auf denen entsprechende Ascheurnen lagen, wurden einbezogen. Die Urnen wurden aus den Sammelgräbern des Hauptfriedhofs und – soweit das Einverständnis gegeben wurde – aus den Familien- oder Einzelgrabanlagen herausgenommen und im Laufe des Jahres 1958 in der neu geschaffenen Anlage im Gewann VII des Hauptfriedhofs zusammengeführt. Auf die neuen Grabplatten übernahm man die in den jeweiligen Friedhofsbüchern stehenden Namen und Sterbedaten, die denen auf den Urnendeckeln entsprachen. Auf die Angabe des Sterbeorts wurde verzichtet.
Das bedeutet, dass für die Opfer der NS-„Euthanasie“ die 1941 zur Täuschung in die Welt gesetzten falschen Sterbedaten fortgeschrieben wurden. Dem heutigen Besucher/der heutigen Besucherin der Anlage erschließt sich zudem nicht, an welchem Ort und damit in welchem Zusammenhang der jeweilige Mensch ermordet wurde.
Nicht alle im Bereich der Friedhofsverwaltung der Stadt Frankfurt/Main bestatteten Urnen von KZ- und Euthanasieopfer wurden 1958 umgebettet. Teilweise gaben die Angehörigen nicht ihr Einverständnis, teilweise waren sie nicht aufzufinden.
Derzeit sind über Hundert Opfer der NS-„Euthanasie“ bekannt, deren Ascheurne 1958 nicht auf das Opferfeld umgebettet wurden. Die ursprünglichen Grabanlagen bestehen größtenteils heute nicht mehr. Die Namen und Lebensdaten dieser Personen werden in der nächsten Zeit in der entsprechenden Rubrik aufgenommen.
Bei den KZ-Opfern wurde seitens der Stadt 1958 geprüft, ob die Person einer Umbettung „würdig“ sei. Zur Entscheidung wurden nationalsozialistische Unterscheidungen wie „inhaftiert nach § 175“ oder „AZR-Häftling“ berücksichtigt. Auch nach dem Ende des NS blieb die verschärfte Fassung des Paragraph 175 in Kraft und die zurückliegende Verfolgung von Homosexuellen wurde nicht als NS-Unrecht anerkannt. Das Kürzel „AZR“ steht für „Arbeitszwang Reich“. KZ-Häftlinge erhielten diese Bezeichnung, wenn sie durch die Kriminalpolizei auf Basis eines Erlasses „zur vorbeugenden Verbrechensbekämpfung“ aus dem Jahr 1937 ins Lager gesperrt worden waren, weil sie angeblich als „Berufs- und Gewohnheitsverbrecher“ die „Allgemeinheit gefährden“. Im Umkehrschluss heißt das, diesen Personen war strafrechtlich nichts vorzuwerfen oder sie hatten eine Strafe bereits verbüßt.
Die Entscheidung der Stadt, diese Personengruppen aus dem Kreis derer auszuschließen, denen die Ehre zuteil wurde, auf das NS-Opferfeld ungebettet zu werden, ist äußerst problematisch. Die Kriminalisierung von Sexualität ist ohnehin illegitim, und die Personen, die strafrechtlich in Erscheinung getreten waren, wurden durch die Deportation in ein Konzentrationslager ein zweites Mal und zudem letztlich mit dem Tod bestraft.
Der Haupteinwand gegen eine Beschäftigung mit den Urnengräbern lautet: Es befindet sich nicht die Asche desjenigen in der Urne, dessen Namen darauf steht. Und in den Fällen, in denen, die Angehörigen über den Sterbeort getäuscht werden sollten, handelt es sich nicht einmal um Asche aus dem Krematoriumsofen, in dem der Leichnam verbrannt wurde.
Sachlich ist der Einwand berechtigt. In den Tötungsanstalten hat man sich keine Mühe gegeben, genau die Asche eines Ermordeten in die Urne mit seinem Namen zu füllen. Dennoch gibt es einen Zusammenhang zwischen einer Urne, die anhand der Prägung des Metallschilds einer bestimmten Person zugeordnet wurde und dieser Person, diesem Menschen.
Zum Einen verweist jede einzelne Urne auf die Praxis der systematischen Ermordung, auf die Erzeugung von Menschenasche und auf die Verbreitung der Lügen in diesem Zusammenhang. Zum Anderen ist der Name auf der Urne der Name eines Opfers der NS-„Euthanasie“.
Die Tötungsanstalten, die daran interessiert waren, alle Hinweise auf die Opfer zu tilgen, haben diese Urnen hergestellt und verschickt. Damit sind die Urnen eine Spur, die über den Leichnam zum leiblichen Individuum führt. (Mehr haben wir nicht von diesen Toten. Ihr persönlicher Besitz wurde zumeist geraubt, ihre Kleidung verwertet.) Insofern unterhält jede Urne, die in diesem Zusammenhang verschickt wurde, eine Verbindung zum tatsächlichen Geschehen. Diese Verbindung ist umso gewichtiger, wie es gelingt, die ihr vorausgegangenen Handlungen zu rekonstruieren. Das heißt, den wirklichen Tatort und das tatsächliche Sterbedatum zu bestimmen, möglicherweise den Aktenversand (in eine andere Tötungsanstalt) oder andere Besonderheiten zu rekonstruieren.
Mit den Namen müssen die Umstände der Ermordung sowie der Verschickung der Urnen erzählt werden. Dann lassen sich diese Urne als Erinnerungszeichen für die Menschen verstehen, deren Namen darauf stehen.
Allerdings gilt auch umgekehrt: Nicht markierte Gräber, falsch beschriftete Grabplatten und allgemeine Unkenntnis zerstören die Erinnerung.
Das Zahlenschema der Startseite entspricht den 120 Grabplatten des NS-Opferfelds. Befindet sich der Besucher/die Besucherin neben der Skulptur „Hiob“, etwa in Höhe des Mittelwegs, so sind linker wie rechter Hand je 60 Grabplatten zu sehen, aufgeteilt in jeweils drei Felder. Das linke, am weitesten entfernte Feld, wurde Feld 1 genannt. Das rechts davon liegende Feld wurde als Feld 2 bezeichnet. Das Feld unterhalb von Feld 1 ist Feld 3, daneben Feld 4. Am nächsten zur Figur des Hiob ist links das Feld 5, rechts daneben Feld 6.
Die Grabplatten in den Feldern sind nach dem selben Schema (von links oben nach rechts unten) nummeriert: Im Feld 1 liegen die Grabplatten Nr. 1 – 20, in Feld 2 die Grabplatten 21 bis 40. In Feld 3 liegen die Grabplatten 41 – 60, in Feld 4 die Grabplatten 61 – 80, in Feld 5 die Grabplatten Feld 81 – 100. In Feld 6 liegen schließlich die Grabplatten 101 – 120.
Klickt man auf das Zahlenfeld, das für die entsprechende Grabplatte steht, erscheinen die auf dieser Grabplatte eingeschlagenen Namen. Ein Klick auf einen Namen wiederum zeigt die Lebensdaten der Person, deren Urne dort bestattet wurde.
Darüber hinaus werden verschiedene weitere Angaben gemacht.
- Falsches Sterbedatum (Grabplatte / Aufstellung des Friedhofsamts zum NS-Opferfeld): Hier handelt es sich um das derzeit auf der Grabplatte aufgebrachte falsche Sterbedatum. In der Regel entspricht es den Angaben in der Aufstellung des Friedhofsamts zum NS-Opferfeld, jedoch nicht immer.
- Sterbedatum Grabplatte: xx.yy.19zz. Nicht als Euthanasieopfer verzeichnet, mutmaßliches KZ-Opfer: Die Recherche des Sterbedatum und häufig auch des Sterbeorts steht noch aus.
- Sterbeort und Sterbedatum unbekannt. In diesen (seltenen) Fällen führte die Recherche zu keinem Resultat.
- Patientenakte im Bundesarchiv Berlin-Lichterfelde: Für diese Person existiert eine Patientenakte im Bestand R 179 des Bundesarchivs, die von Angehörigen eingesehen werden kann, Es empfiehlt sich die Kontaktaufnahme: Bundesarchiv, Finckensteinallee 63, 12205 Berlin, berlin@bundesarchiv.de
- Geb.Ort: Der Geburtsort der Person liegt vor.
- Falschangabe des Sterbeorts 1941: x (z.B. Sonnenstein), tatsächlicher Sterbeort Hadamar: Bei diesen Opfern der NS-„Euthanasie“ kam es zusätzlich zur Falschbeurkundung des Sterbedatums auch zu der des Sterbeorts. Siehe dazu die Ausführungen unter der Zwischenüberschrift „Andere Sterbeorte“.
- Auf die Grabplatte falsch übernommen: xx.yy.19zz: In diesen Fällen wurde offensichtlich das in den Aufstellungen genannte (zumeist falsche) Datum bei der Umsetzung durch den Steinmetz nicht korrekt übernommen.
- Fehleinschlag / Grabplatte falsch beschriftet: Auch hier handelt es sich um die falsche Übernahme vorliegender daten bie der Bearbeitung des Steins.
- Sterbeort Hadamar, Sterbedatum unbekannt: Bislang lies sich das korrekte Sterbedatum nicht ermitteln.
- Grabplatte verwittert und unleserlich: Zwei Grabplatten sind stark verwittert, so dass nicht alle Angaben zu lesen sind.
- Sterbeort: Tötungsanstalt x (z.B. Grafeneck). Sterbedatum unbekannt: Siehe zu den Sterbeorten die Ausführungen unter der Zwischenüberschrift „Andere Sterbeorte“. Möglicherweise lässt sich das korrekte Sterbedatum bei der jeweiligen Gedenkstätte erfragen.
- Eintrag im Gedenkbuch des Bundesarchivs: Das Gedenkbuch des Bundesarchivs ist abrufbar unter: www.bundesarchiv.de/gedenkbuch/directory.html
Den Angaben in diesem Blog liegen Recherchen in verschiedenen Archiven und Datenbanken zugrunde:
- Friedhofsbuch des Hauptfriedhofs Frankfurt (Stadtarchiv Frankfurt, Abt. Grünflächenamt)
- Opferdatenbank der „Euthanasie“-Gedenkstätte Hadamar.
- Bestand R 179 des Bundesarchivs.
- Das Gedenkbuch des Bundesarchivs für die Opfer der nationalsozialistischen Judenverfolgung in Deutschland (1933-1945)
- Archiv des Suchdienstes in Arolsen.
Text: Christoph Schneider